O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    Für inhabergeführte Import-Unternehmen mit 5–250 Mitarbeitern

    Jedes Mal wenn Sie aus einem Drittland importieren,
    legt der deutsche Zoll Ihnen ein zinsloses Darlehen hin.
    Die meisten Importeure lassen es einfach liegen.

    Wie Sie mit einem eigenen Aufschubkonto EUR 40.000–70.000 Kapital freisetzen – und aufhören, für etwas zu zahlen, das Sie längst selbst haben könnten.

    Jetzt kostenloses Analysegespräch vereinbaren

    Kein Auftrag. Keine Verpflichtung. Nur die Zahl, die Sie kennen müssen.

    • Über 100 Aufschubkonten erfolgreich eingerichtet
    • Jahresersparnis unserer Mandanten: durchschnittlich EUR 11.400
    • Zertifizierte Fachanwälte für Zollrecht
    • Bewilligung durch das Zollamt – oder wir gehen weiter, bis sie kommt

    Kostenloses Analysegespräch

    20 Minuten. Wir berechnen Ihr Einsparpotenzial. Sie entscheiden danach – ohne Verpflichtung.

    Bekannt aus: Handelsblatt | WirtschaftsWoche | Markt und Mittelstand | Leaders in Law | Focus-Wachstumschampion 2025

    HandelsblattWirtschaftsWocheMarkt und MittelstandLeaders in LawWachstumschampions
    100+

    Aufschubkonten eingerichtet

    Ø 11.400

    Jahresersparnis pro Mandat

    6–10 Wo.

    bis zur Bewilligung

    0

    Widerrufe in unserer Bilanz

    Ihr Kapital liegt beim Zoll – und arbeitet nicht für Sie.

    Jede Einfuhrsendung aus einem Drittland löst sofort Zahlungen aus. Zölle und Einfuhrumsatzsteuer – fällig innerhalb von 10 Tagen. Bei EUR 500.000 Importvolumen im Jahr bedeutet das: Dauerhaft EUR 40.000–70.000 gebundenes Kapital. Kapital, das nicht investiert werden kann. Nicht auf dem Konto ist. Einfach weg – jeden Monat, immer wieder. Das Aufschubkonto des deutschen Zolls verschiebt diese Zahlung um bis zu 45 Tage. Kostenlos. Ohne Zinsen. Ohne Bank. Wer es hat, bekommt EUR 40.000–70.000 zurück in die eigene Liquidität. Wer es nicht hat, zahlt weiter sofort.

    EUR 40.000–70.000

    zinsloses Kapital – freigesetzt, ohne eine einzige Lieferung zu ändern.

    Und dann gibt es noch etwas, was auf Ihrer Spediteur-Rechnung steht.

    Wenn Ihr Spediteur Ihre Einfuhren abwickelt, nutzt er sein eigenes Aufschubkonto. Er schießt die Zollabgaben vor – und stellt Ihnen dafür eine Provision in Rechnung. 2 bis 5 Prozent auf die Zollabgaben. Die meisten Importeure haben diese Zeile auf der Rechnung nie hinterfragt. Manche wissen nicht einmal, dass sie diese Provision zahlen. Sie zahlen sie trotzdem – jeden Monat, seit Jahren. Bei EUR 500.000 Importvolumen: EUR 2.000–6.000 pro Jahr. Dauerhaft. Für etwas, das Sie selbst haben könnten.

    "Ich habe diese Rechnungen immer einfach bezahlt. Erst als mein Steuerberater mich fragte, was "Vorlageprovision" bedeutet, habe ich nachgeschaut. Das war ein unangenehmer Moment."

    Thomas B., Maschinenbau-Importeur, 40 MA

    Zeile auf der Rechnung: Vorlageprovision

    Warum Ihr Spediteur Ihnen nie von einem eigenen Aufschubkonto erzählt hat.

    Ihr Spediteur ist ein guter Dienstleister. Er tut seinen Job. Aber er hat ein wirtschaftliches Interesse daran, dass Sie kein eigenes Aufschubkonto beantragen. Denn solange Sie keines haben, nutzt er seines – und berechnet Ihnen die Provision. Das ist kein Vorwurf. Das ist sein Geschäftsmodell. Mit einem eigenen Aufschubkonto ändert sich das: Ihr Spediteur wickelt weiterhin Ihre Importe ab. Er nutzt dann Ihr Konto – nicht seins. Die Provision fällt weg. Ihr Spediteur verliert nichts Wesentliches. Außer dieser einen Einnahmequelle.

    Was passiert, wenn Ihr Spediteur insolvent geht?

    Ihr Spediteur wickelt gerade Sendungen für Sie ab. Auf seinem Konto. Die Zollabgaben sind noch nicht abgeführt. Dann meldet er Insolvenz an. Der Zoll fordert die offenen Abgaben ein. Von wem? Von Ihnen. Weil Sie der Importeur sind. Weil Sie der Zollschuldner sind. Weil Ihr Spediteur nur Ihr Vertreter war. Sie zahlen doppelt – obwohl Sie bereits bezahlt haben. Das ist kein theoretisches Szenario. Das ist geltendes deutsches Recht. Mit einem eigenen Aufschubkonto ist Ihre Zollschuld Ihre – und bleibt Ihre. Kein fremdes Insolvenzrisiko. Keine Überraschungen.

    "Ich hatte keine Ahnung, dass das möglich ist. Dass der Zoll mich erneut zur Kasse bitten kann, obwohl ich schon gezahlt habe. Das allein war Grund genug."

    Markus H., Elektronikhändler, 85 MA

    "Ich wusste nicht, dass das für uns möglich ist."

    Unwissenheit

    Die meisten Importeure gehen davon aus, dass das Aufschubkonto etwas für große Unternehmen ist. Oder dass man dafür Voraussetzungen erfüllen muss, die sie nicht haben. Stimmt nicht. Ab 25 Einfuhren pro Jahr sind Sie berechtigt. Das EUSt-Aufschubkonto ist für 90 % aller B2B-Importeure ohne Sicherheitsleistung möglich.

    Aufwand

    "Ich habe keine Zeit für Formulare, Bürgschaften und Behördenkommunikation." Das verstehen wir. Deshalb erledigen wir alles. Sie führen ein 20-minütiges Gespräch. Wir übernehmen den Rest – bis zur Bewilligung durch das Hauptzollamt.

    Unklarheit

    "Ich weiß nicht, was das konkret bringen würde." Das klären wir in 20 Minuten. Mit Ihrem Importvolumen, Ihrer aktuellen Provisionslast und einer konkreten EUR-Zahl für Ihr Unternehmen. Danach entscheiden Sie. Ohne Druck.

    So funktioniert es – ohne Eigenaufwand.

    Kostenlos1

    Analysegespräch (20 Min.)

    Wir berechnen Ihr Einsparpotenzial. Sie kennen am Ende die genaue EUR-Zahl.

    2

    Strategie

    Zoll-Aufschubkonto, EUSt-Aufschubkonto oder beides? Wir empfehlen, was für Ihr Volumen optimal ist.

    3

    Beantragung (wir erledigen alles)

    Antrag, Bürgschaftsberatung, Kommunikation mit dem Hauptzollamt. Alles liegt bei uns.

    4

    Einrichtung

    Spediteur wird auf Ihr Konto umgestellt. Provision entfällt ab dem ersten Einsatz.

    Bis Bewilligung5

    Begleitung bis zum Bescheid

    Wir gehen mit Ihnen bis zum positiven Bescheid. Kein offener Prozess ohne unsere Unterstützung.

    Was sich für Sie ändert.

    EUR 40.000–70.000

    Liquidität freigesetzt

    Zinsloses Kapital für 45 Tage – zurück in Ihrem Unternehmen. Nicht bei der Bank. Nicht beim Zoll. Bei Ihnen.

    EUR 2.000–6.000 /Jahr

    Vorlageprovision gestrichen

    Dauerhaft eingespart, ohne eine einzige Lieferung zu ändern.

    Kein Doppelzahlungsrisiko

    Schutz vor Spediteur-Insolvenz

    Ihre Zollschuld bleibt Ihre – unkoppelbar vom Schicksal Ihres Spediteurs.

    Warum wir der richtige Ansprechpartner sind.

    Wir sind eine auf Zollrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Ihr Spediteur hat ein Interesse am Status quo. Die IHK informiert – aber führt Sie nicht durch den Prozess. Ein allgemeiner Anwalt kennt das Beantragungsverfahren nicht. Wir haben in den letzten Jahren über 100 Aufschubkonten eingerichtet. Keines wurde jemals widerrufen. Das ist unsere Bilanz.
    Nur SpediteurLiquidität ✓ · Haftungsschutz ✗ · Full-Service ✗O&WLiquidität ✓ · Haftungsschutz ✓ · Full-Service ✓
    Nur Anwalt allgemeinRecht ✓ · Prozesskenntnis ✗ · Bewilligung ✗O&WBeides ✓ · Ein Ansprechpartner ✓ · Bewilligung garantiert ✓

    Was unsere Mandanten sagen.

    "Ich habe jahrelang nicht verstanden, warum der Spediteur diese Provision berechnet. Nach dem ersten Gespräch war mir klar, was ich jahrelang falsch gemacht hatte. Und dass es eine einfache Lösung gibt."

    Thomas B. | Inhaber, Maschinenbau-Importeur | 40 MA | Importvolumen EUR 1,2 Mio.

    "Ich hatte Angst, beim Zoll aufzufallen wenn ich das beantrage. Das erste, was sie mir erklärt haben: Das ist ein normaler Verwaltungsakt. Keine Prüfung, kein Radar. Drei Monate später war alles eingerichtet."

    Sandra K. | Geschäftsführerin, Textilimport | 28 MA

    "Das EUSt-Aufschubkonto war ohne Sicherheitsleistung möglich – das wusste ich nicht. Allein das hat uns EUR 18.000 Kapitalbindung erspart. Dazu noch die weggefallene Provision."

    Peter G. | Gesellschafter-GF, Konsumgüterhandel | 65 MA

    Die Fragen, die unsere Mandanten am häufigsten stellen.

    Macht mich ein eigenes Konto beim Zoll auffälliger?

    Nein. Es ist ein vollkommen normaler Verwaltungsakt – kein Prüfungsauslöser. Tatsächlich ist ein eigenes Konto mit dokumentierten Prozessen bei einer Prüfung ein Vorteil, kein Risiko.

    Mein Spediteur macht das doch bereits – warum brauche ich ein eigenes Konto?

    Ihr Spediteur nutzt sein Konto und berechnet Ihnen dafür eine Provision. Mit Ihrem eigenen Konto entfällt diese Provision. Ihr Spediteur arbeitet weiter für Sie – nur auf Ihrem Konto statt seines.

    Wie viel Aufwand ist das für mich?

    Ein 20-minütiges Gespräch. Dann stellen Sie uns die notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Alles andere – Antrag, Behördenkommunikation, Nachfassen – liegt bei uns. In der Regel 6–10 Wochen bis zur Bewilligung.

    Lohnt sich das bei unserem Importvolumen?

    Das klären wir im Erstgespräch mit Ihrer konkreten Zahl. Viele Mandanten sind überrascht, wie schnell es sich rechnet. Für das EUSt-Aufschubkonto gilt: Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind (gilt für 90 % aller B2B-Importeure), oft ohne Sicherheitsleistung möglich.

    Wir erfüllen die Voraussetzungen wahrscheinlich nicht.

    Das hören wir oft. Und es stimmt fast nie. Ab 25 Einfuhren aus Drittländern pro Jahr sind Sie berechtigt. Die genaue Prüfung dauert im Erstgespräch fünf Minuten.

    Was passiert nach der Bewilligung?

    Wir stehen Ihnen als langfristiger Ansprechpartner zur Verfügung – für Fragen zum Sicherheitsrahmen, Änderungen im Importvolumen, Folgeberatung. Zollrecht ist kein Einmalprojekt.

    Sie haben zwei Möglichkeiten.

    Sie lassen es wie es ist. Der Spediteur berechnet weiter Provision. Das gebundene Kapital bleibt gebunden.

    Sie buchen ein kostenloses 20-Minuten-Gespräch. Wir berechnen Ihre persönliche EUR-Zahl. Sie entscheiden danach – ohne Druck, ohne Verpflichtung.

    Jetzt Termin vereinbaren

    P.S.Das EUSt-Aufschubkonto kann für viele B2B-Importeure ohne Sicherheitsleistung beantragt werden. Kein gebundenes Kapital für die Bürgschaft. Kein Bankgespräch. Ob das für Ihr Unternehmen gilt – das klären wir in 20 Minuten.

    Max. 15 neue Mandate pro Monat