Das zinslose Darlehen des deutschen Zolls –
und warum 70 % der Importeure täglich dafür zahlen, es nicht zu nutzen.
Wie Sie Ihr eigenes Aufschubkonto einrichten, jährlich EUR 5.000–25.000 Vorlageprovision einsparen – und dabei Ihr Privatvermögen vor § 69 AO schützen.
Ohne Eigenaufwand. Wir erledigen alles.
Kein Auftrag. Keine Verpflichtung. Nur die Zahl, die Sie kennen müssen.
- Über 100 Aufschubkonten erfolgreich eingerichtet
- Jahresersparnis unserer Mandanten: durchschnittlich EUR 11.400
- Zertifizierte Fachanwälte für Zollrecht
- Bewilligung durch das Zollamt – oder wir gehen weiter, bis sie kommt



Focus-Wachstumschampion 2025Das betrifft Sie – wenn...
Diese Seite ist für Sie, wenn Sie als Geschäftsführer oder Inhaber...
Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft: Lesen Sie weiter. Die nächsten 5 Minuten können bares Geld bedeuten.
Kennen Sie das?
"Der Spediteur erledigt das für uns."
Sie arbeiten seit Jahren mit einem guten Spediteur zusammen. Er macht seinen Job verlässlich. Die Ware kommt durch. Die Rechnungen kommen auch – und Sie zahlen sie. Aber Hand aufs Herz: Wissen Sie, was genau auf diesen Rechnungen steht? Was "Vorlageprovision" bedeutet? Wofür Sie zahlen? Und – wichtiger noch – wissen Sie, ob Sie für das, was Ihr Spediteur im Zollamtsystem anmeldet, persönlich haften?
"Das Thema liegt schon länger auf meiner Liste."
Irgendwann haben Sie zum ersten Mal von einem eigenen Aufschubkonto gehört. Das war vor zwei Jahren. Oder drei. Das Thema ist nie dringend genug geworden. Immer kam etwas anderes. Und der Spediteur macht es ja irgendwie. Wir kennen dieses Muster. 60–70 % aller berechtigten Import-Unternehmen in Deutschland haben noch immer kein eigenes Aufschubkonto – obwohl sie es könnten. Und obwohl es sie täglich Geld kostet.
"Ich habe keine Zeit für Bürokratie."
Das sagen Unternehmer, die jeden Tag 12 Stunden für ihr Geschäft arbeiten. Verständlich. Das Aufschubkonto klingt nach Formularen, Bürgschaften, Behördenpost und Monaten Aufwand. Die Wahrheit: Mit dem richtigen Begleiter unterschreiben Sie einmal – und wir erledigen den Rest. Von der Antragstellung bis zur Bewilligung durch das Zollamt.
Das, was Ihr Spediteur Ihnen nicht sagt
Kennen Sie diesen Paragraphen? Er besagt: Wenn Sie als Geschäftsführer die Zollprozesse Ihres Unternehmens nicht ausreichend kontrollieren – können Sie mit Ihrem Privatvermögen für Zollschulden haften. Auch wenn Sie selbst keinen einzigen Zollantrag gestellt haben. Dieses Risiko besteht unabhängig davon, ob Sie ein eigenes Aufschubkonto haben oder nicht. Aber: Wer ein eigenes Aufschubkonto mit einem dokumentierten Internen Kontrollsystem (IKS) hat, hat nachweislich seine Sorgfaltspflichten erfüllt – und schützt damit sein Privatvermögen aktiv. Wer es nicht hat, verlässt sich darauf, dass nichts passiert.
"Ich wusste nicht, dass mein Spediteur keine eigene Haftung für die Zollanmeldungen trägt. Das hat mich wirklich schockiert – und dann sofort zum Handeln gebracht."
Was passiert, wenn Ihr Spediteur insolvent geht?
Stellen Sie sich vor: Ihr Spediteur wickelt gerade drei laufende Einfuhrsendungen für Sie ab. Auf seinem Aufschubkonto. Dann meldet er Insolvenz an. Der deutsche Zoll fordert die offenen Abgaben ein. Von wem? Von Ihnen. Weil Sie der Importeur sind. Weil Sie der Zollschuldner sind. Weil Ihr Spediteur nur Ihr Vertreter war – und nicht Ihr Schutzschild. Das ist kein theoretisches Szenario. Das ist geltendes Recht.
Der Schaltraum: Von "Ich hoffe, dass nichts passiert" zu "Ich habe alles unter Kontrolle"
Nicht damit Sie Zoll-Experte werden. Sondern damit die richtigen Sicherungen richtig eingestellt sind.
Analyse (kostenlos, 20 Minuten)
Wir berechnen Ihr persönliches Einsparpotenzial auf Basis Ihres Importvolumens. Sie kennen am Ende des Gesprächs die genaue EUR-Zahl – ohne Verpflichtung.
Strategie
Wir prüfen, welche Variante für Ihr Unternehmen optimal ist: Zoll-Aufschubkonto, EUSt-Aufschubkonto oder beides. Für viele B2B-Importeure ist das EUSt-Aufschubkonto ohne Sicherheitsleistung möglich.
Beantragung (wir erledigen alles)
Wir stellen den vollständigen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt. Antragsunterlagen, Bürgschaftsberatung, Kommunikation mit der Behörde – alles liegt bei uns.
Einrichtung IKS
Wir richten ein schlankes, mittelstandstaugliches Internes Kontrollsystem für Ihre Zollprozesse ein. Das ist Ihr dokumentierter Schutzwall gegen § 69 AO.
Begleitung bis zur Bewilligung
Wir gehen mit Ihnen bis zum positiven Bescheid durch das Zollamt. Kein offener Prozess ohne unsere Unterstützung.
Was Sie konkret gewinnen
Liquidität freisetzen
Zinsloses Darlehen für 45–84 Tage bei EUR 500k Importvolumen. Dieses Kapital arbeitet für Ihr Unternehmen – nicht für das Kreditkonto.
Vorlageprovision streichen
Dauerhaft eingespart, ohne eine einzige Lieferung zu ändern. Bei EUR 500k Volumen, je nach Warenkategorie.
Privatvermögen schützen
Eigenes Konto + IKS = Sorgfaltspflichten nachweislich erfüllt. Aktiver Schutz statt Hoffnung.
Unabhängigkeit vom Spediteur
Spediteur bleibt Ihr Dienstleister – nutzt aber Ihr Konto. Sie behalten die Entscheidungshoheit.
Rechtssicherheit bei Prüfungen
Kein "Organisationsverschulden" – Prozesse dokumentiert. Bessere Ausgangsposition bei Betriebsprüfungen.
Kein Eigenaufwand
Von der Analyse bis zur Bewilligung liegt alles bei uns. Sie unterschreiben einmal.
Warum wir der richtige Ansprechpartner sind
Wir sind eine auf Zollrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir verstehen Zoll-Compliance als juristisches Schutzinstrument – nicht als Verwaltungsakt.
- ✗Der Spediteur verdient an Ihrem Status quo. Er hat kein Interesse daran, Ihnen ein eigenes Aufschubkonto zu empfehlen.
- ✗Die IHK informiert sachlich. Aber niemand führt Sie durch den Prozess.
- ✓Wir haben ein einziges Ziel: Ihr Aufschubkonto zu beantragen, Ihre Prozesse zu schützen – und dafür zu sorgen, dass Sie am Ende besser dastehen als vorher.
Über 100 eingerichtete Aufschubkonten.
Kein einziger Widerruf
Das ist unsere Bilanz.
Andere Anbieter vs. O&W
Liquidität ✓ · Haftungsschutz ✗ · IKS ✗
Liquidität ✓ · Haftungsschutz ✓ · IKS ✓
Haftungsschutz ✓ · Liquidität ✗ · Full-Service ✗
Beides ✓ · Ein Ansprechpartner ✓ · Bewilligung ✓
Was unsere Mandanten sagen
"Ich habe jahrelang nicht verstanden, warum der Spediteur diese Provision berechnet. Nach dem ersten Gespräch war mir klar, was ich jahrelang falsch gemacht hatte. Und dass es eine einfache Lösung gibt.
Inhaber, Maschinenbau-Importeur, 40 MA, Importvolumen EUR 1,2 Mio.
"Ich hatte Angst, beim Zoll aufzufallen wenn ich das beantrage. Das war das erste, was sie mir erklärt haben: Es ist ein normaler Verwaltungsakt. Keine Prüfung, kein Radar. Drei Monate später war alles eingerichtet.
Geschäftsführerin, Textilimport, 28 MA
"Das EUSt-Aufschubkonto war ohne Sicherheitsleistung möglich – das wusste ich nicht. Allein das hat uns EUR 18.000 Kapitalbindung erspart. Dazu noch die weggefallene Provision. Wir haben die Entscheidung keine Woche bereut.
Gesellschafter-Geschäftsführer, Konsumgüterhandel, 65 MA
Die Fragen, die unsere Mandanten am häufigsten stellen
Macht es mich beim Zoll auffälliger, wenn ich ein eigenes Konto beantrage?
Nein. Die Beantragung eines Aufschubkontos ist ein vollkommen normaler Verwaltungsakt. Sie ist kein Prüfungsauslöser – sie ist das Gegenteil: ein Signal, dass Sie Ihre Prozesse professionell organisieren. Wer ein IKS hat und ordentlich dokumentiert, ist bei einer Prüfung besser aufgestellt als jemand ohne eigenes Konto.
Mein Spediteur macht das doch schon – warum brauche ich ein eigenes Konto?
Ihr Spediteur nutzt sein Konto. Für seine Kunden. Er stellt Ihnen dafür eine Provision in Rechnung. Mit einem eigenen Konto zahlen Sie diese Provision nicht mehr – und Sie behalten die Kontrolle darüber, was auf Ihren Namen angemeldet wird. Ihr Spediteur kann weiterhin für Sie arbeiten. Er nutzt dann Ihr Konto statt seines.
Das ist sicher mit viel Aufwand verbunden.
Der Aufwand liegt vollständig bei uns. Sie führen ein 20-minütiges Analysegespräch, stellen uns die notwendigen Unterlagen zur Verfügung – und wir übernehmen den Rest. Antragsstellung, Kommunikation mit dem Hauptzollamt, Nachfragen, IKS-Einrichtung. Von der Beauftragung bis zur Bewilligung dauert das in der Regel 6–10 Wochen.
Lohnt sich das bei unserem Volumen?
Das klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Mit Ihrem konkreten Importvolumen, Ihrer Zollbelastung und Ihrer aktuellen Provisionshöhe berechnen wir Ihre persönliche EUR-Zahl. Viele Mandanten sind überrascht, wie schnell sich die Investition amortisiert – oft in weniger als einem Jahr.
Was passiert, wenn das Aufschubkonto nach der Einrichtung Probleme macht?
Wir begleiten Sie nicht nur bis zur Bewilligung – wir stehen Ihnen danach als Ansprechpartner zur Verfügung. Für Fragen zum Sicherheitsrahmen, zur IKS-Pflege, zu Änderungen im Importvolumen. Zollrecht ist kein Einmalprojekt. Wir sind langfristiger Partner.
Wir erfüllen die Mindestvoraussetzungen wahrscheinlich nicht.
Das prüfen wir. Viele Unternehmen gehen davon aus, die Voraussetzungen nicht zu erfüllen – ohne je nachgerechnet zu haben. Für das EUSt-Aufschubkonto gilt: Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind (gilt für 90 % aller B2B-Importeure), brauchen Sie oft keine Sicherheitsleistung. Das bedeutet: Einstieg ohne Bankbürgschaft.
Jetzt den Schaltraum öffnen
Sie haben drei Möglichkeiten:
- 1Sie warten weiter. Das Thema bleibt auf der Liste. Der Spediteur stellt weiter Provision in Rechnung. Ihr Privatvermögen bleibt ungeschützt.
- 2Sie recherchieren selbst. IHK-Merkblätter, ATLAS-Dokumentation, Antragsformulare. Zeitaufwand: mehrere Wochen. Risiko: Fehler beim ersten Antrag.
- 3Sie buchen ein kostenloses 20-Minuten-Gespräch. Wir berechnen Ihr Einsparpotenzial. Sie entscheiden danach, ob wir gemeinsam weitermachen. Ohne Druck. Ohne Verpflichtung.
P.S. – Das EUSt-Aufschubkonto kann für viele B2B-Importeure ohne Sicherheitsleistung beantragt werden. Das bedeutet: kein gebundenes Kapital für die Bürgschaft, kein Bankgespräch notwendig. Ob das für Ihr Unternehmen gilt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin.
In 20 Minuten wissen Sie: Wie viel zahlen Sie gerade zu viel – und was können Sie konkret tun.