Zollrecht · Hamburg

    Anwalt für Zollrecht in Hamburg

    Hauptstandort Hamburg: Wir beraten den Mittelstand im internationalen Warenverkehr. Und wissen, worauf Finanzgerichte und Zollbehördne im Norden Wert legen.

    Unser Team war schon für die Zollverwaltung in Hamburg tätig. Egal ob Zolltarifnummer oder Prüfung - wir wissen, wie der Zoll denkt.

    Seit 1987 Fokus auf Zollrecht, Zollstrafrecht und Außenwirtschaft in Hamburg.

    Bekannt aus und ausgezeichnet in:

    HandelsblattWirtschaftsWocheMarkt und MittelstandLeaders in LawTrustpilot
    Jetzt erreichbar, werktags bis 18 Uhr
    Zollrecht Hamburg: spezialisierte Rechtsanwälte O&W am Standort Hamburg.
    • 39+

      Jahre ausschließlich Zollrecht. Keine Querschnittsberatung.

    • 15

      Mitarbeiter an den Standorten Hamburg und München.

    • 1987

      Gegründet. Drei Anwaltsgenerationen, eine Disziplin.

    Hamburg · Hauptstandort

    Ihr Partner im Zollrecht

    O&W Rechtsanwälte sind seit 1987 ausschließlich auf Zollrecht, Zollstrafrecht und Außenwirtschaftsrecht spezialisiert - ohne Nebenschauplätze, ohne Einarbeitungskurve.

    Unsere Rechtsanwälte kennen das Zollrecht aus beiden Perspektiven: Mitglieder des Teams waren zuvor am Finanzgericht Hamburg und beim Hauptzollamt tätig. Dieses Wissen über die Denk- und Arbeitsweise der Zollverwaltung wenden wir heute für Unternehmen im internationalen Warenverkehr an. Zu unseren Beratungsfeldern zählen Tarifierung und Zollwertermittlung, Warenursprung und Präferenzregelungen, Zollprüfungen und Außenwirtschaftsprüfungen, Antidumping- und Ausgleichszölle, CBAM-Compliance, Exportkontrolle sowie die Verteidigung in Zollstrafverfahren und bei Durchsuchungen. Mandanten vertreten wir vor den Hauptzollämtern, den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem EuGH. Mit 15 Spezialistinnen und Spezialisten an den Standorten Hamburg und München arbeiten wir bundesweit und EU-weit - für mittelständische Unternehmen ebenso wie für Konzerne, bei denen eine einzelne zollrechtliche Entscheidung siebenstellige Konsequenzen haben kann.

    Typische Ausgangslagen

    Haben Sie als Unternehmer Zeit für Experimente?

    Drei Konstellationen, in denen ein falscher erster Zug sechs- oder siebenstellige Konsequenzen hat. Wir bewerten Ihre Lage in einem Erstgespräch - konkret, nicht theoretisch.

    Zollnachforderung angekündigt

    Tarifnummer wurde angegriffen, Verjährungshemmung greift, Zinsen laufen. Jede Woche ohne strukturierte Verteidigungslinie kostet bares Geld.

    Zollprüfung oder Zollbeschau

    Die Prüfungsanordnung liegt auf dem Tisch. Die Vorbereitung in den nächsten Tagen entscheidet, ob die Prüfung in einen Bescheid mündet - oder in einen kontrollierten Abschluss.

    Antidumping- oder Strafvorwurf

    Antidumpingzoll trifft ohne Vorwarnung eine Warenposition, oder das Hauptzollamt wirft eine Ordnungswidrigkeit vor. Standardargumente reichen hier nicht.

    Warum O&W

    Während andere Kanzleien sich einlesen, argumentieren wir.

    Zollrecht macht man nicht auch noch nebenbei. Es ist eine eigene Welt aus TARIC, UZK, AO, AWG, AWV und hunderten Verordnungen - plus der Verwaltungspraxis der Hauptzollämter und des BMF. Diese Welt kennen wir von beiden Seiten des Tisches.

    01

    Früher tätig in der Zollverwaltung.

    Teile unseres Teams waren zuvor beim Hauptzollamt und am Finanzgericht Hamburg tätig. Wir wissen, wie Prüfer denken, welche Argumente in Bescheiden tragen und wo Verfahren verhandelbar sind.

    02

    Ausschließlich Zollrecht.

    Keine 20 Rechtsgebiete parallel. Seit 1987 fokussiert auf Zoll, Außenwirtschaft, Exportkontrolle und - seit 2023 - CBAM. Spezialisierungstiefe, die Full-Service-Kanzleien nicht replizieren können.

    03

    Fachanwalt, nicht Full-Service.

    Dr. Tristan Wegner ist Fachanwalt. Die Qualifikation setzt praktische und theoretische Tiefe voraus - und ist der verlässlichste Indikator dafür, dass ein Mandat in geübten Händen liegt.

    Ihre Anwälte für Zollrecht

    Spezialisten, die das Zollrecht kennen.

    Dr. Tristan Wegner

    Dr. Tristan Wegner

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

    Seine Arbeit konzentriert sich auf internationale Lieferketten und das Zollrecht - von der ersten Einschätzung bis zur Durchsetzung vor den Gerichten und Behörden.

    Mandanten schätzen seine klare Priorisierung, wenn es um Risiken, Fristen und wirtschaftlich tragfähige Lösungen geht.

    • Zollfahndung und komplexe Zollverfahren
    • Verhandlungen und Mandate auf EU-Ebene
    • Fachanwalt / tiefe Spezialisierung im Zollrecht
    Annika Siggelkow

    Annika Siggelkow

    Rechtsanwältin

    Sie berät zu Zollstrafrecht, Compliance und Ordnungswidrigkeiten - dort, wo regulatorische Vorgaben und strafrechtliche Risiken zusammentreffen.

    Schwerpunkte sind u. a. CBAM, Exportkontrolle sowie die Abwehr von Bußgeld und Eingriffen durch die Zollbehörden.

    • CBAM und CO₂-Grenzausgleich
    • Ausfuhrverbote, Sanktionen und Embargos
    • Bußgeldverfahren und Zollstrafrecht
    Anton Schmoll

    Anton Schmoll

    Rechtsanwalt

    Er ist auf Zoll- und Verbrauchsteuerrecht spezialisiert und verbindet verwaltungsrechtliche Verfahren mit zivil- und strafrechtlicher Vertretung.

    Zuvor war er u. a. beim Hauptzollamt Hamburg tätig - ein Blick von innen, den er heute für Mandanten nutzbar macht.

    • Zollwert, Zolltarif und Nachforderungen
    • Vertretung vor Fachgerichten und dem EuGH
    • Schnittstelle Zoll, Steuern und Außenwirtschaft

    Expertise für Ihr Unternehmen im Zollrecht

    Ihr Unternehmen beim Zoll, rechtlich abgesichert.

    Leistungen im Zollrecht

    Zehn Disziplinen.
    Eine Kanzlei.

    Von der Tarifierung über die Zollprüfung bis zur Klage vor dem EuGH - wir decken das gesamte Zollrecht ab, ohne auf externe Kolleginnen und Kollegen zurückzugreifen.

    Wie aus Tarifnummern eingespartes Geld wird..

    Tarifierung, Zollwert und Präferenzen entscheiden, wie viel Ihr Unternehmen jährlich an Einfuhrabgaben zahlt - oder zurückbekommt. Drei Disziplinen, in denen wir seit 1987 jeden Hebel kennen.

    • Einreihung in den Gemeinsamen Zolltarif und TARIC
    • Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) und Rechtsmittel
    • Anfechtung von Nachzahlungsbescheiden
    • Harmonisiertes System (HS) und Auslegungsgrundsätze
    • Zolltarif-Updates, Nomenklatur-Änderungen, Übergangsfristen
    • Strategische Einreihung bei neuen Produktlinien
    • Gutachten und Stellungnahmen für Lieferanten
    • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
    • Zollwertermittlung nach Transaktionswertmethode
    • Zuschläge: Lizenzen, Entwicklungskosten, Provisionen
    • Verrechnungspreise und verbundene Unternehmen
    • Nachträgliche Preisanpassungen und Year-End-Adjustments
    • Wertberichtigungen im Nachprüfungsverfahren
    • Zollwertprüfungen und Bewertungsstreitigkeiten
    • Schnittstelle zu Steuerrecht und Transfer Pricing
    • Verbindliche Wertauskünfte und vorbeugende Beratung
    • Präferenzieller und nichtpräferenzieller Ursprung
    • EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärungen und REX
    • Freihandelsabkommen der EU (UK, CETA, Südkorea, Vietnam)
    • Lieferantenerklärungen und Kumulierungsregeln
    • Nachträgliche Ursprungsprüfungen (Post-Clearance)
    • Ermächtigter Ausführer und Bewilligungsverfahren
    • Ursprungsmanagement im Konzernverbund
    • Verteidigung bei Ursprungs-Beanstandungen

    Wenn die Behörde kommt - argumentieren wir.

    Wenn jeder Tag zählt. Wir verteidigen Sie in Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen, Antidumping-Verfahren, Zollstrafrecht und Klageverfahren - mit dem Wissen aus 39 Jahren ausschließlicher Spezialisierung.

    • Vorbereitung auf angekündigte Außenprüfungen
    • Begleitung der Prüfung vor Ort und Kommunikation mit dem Prüfer
    • Schlussbesprechung und Prüfungsberichte
    • Prüfungsfeststellungen abwehren oder verhandeln
    • Tax-CMS und Zoll-Compliance-Strukturen
    • Pre-Audit und Selbstoffenbarung bei Risiken
    • Anschlussprüfungen und EU-weite Koordination
    • Vertretung gegenüber dem Hauptzollamt
    • Betroffenheitsanalyse bei neuen Verfahren
    • TARIC-Zusatzcodes und Hersteller-Zollsätze
    • Abwehr von Nachzahlungen von Antidumping
    • Erstattungsanträge nach Art. 11 Abs. 8 Grundverordnung
    • Teilnahme an Untersuchungsverfahren der EU-Kommission
    • Klage vor dem EuG gegen Antidumpingverordnungen
    • Lieferanten-Audit und Strategie-Beratung
    • Verteidigung bei Umgehungsvorwürfen
    • Verteidigung bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
    • Ordnungswidrigkeiten (§ 378 AO) und AWG/AWV
    • Selbstanzeige (§ 371 AO), zollrechtliche Besonderheiten
    • Zollfahndung und Durchsuchungen, Erstmaßnahmen
    • Einstellungsverhandlungen mit Hauptzollämtern
    • Hauptverhandlung vor Amts- und Landgerichten
    • Strafrechtliche Verteidigung der Geschäftsführung
    • Compliance-Maßnahmen nach Verfahrensende
    • Einspruch gegen Steuerbescheide und Verwaltungsakte
    • Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO
    • Klage vor den Finanzgerichten bundesweit
    • Revision und Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH
    • Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH
    • Einstweiliger Rechtsschutz bei existenzbedrohenden Bescheiden
    • Vergleichsverhandlungen und Tatsächliche Verständigung
    • Vollstreckungsabwehr und Stundungsanträge

    Strukturen, die jeder Prüfung standhalten.

    Drei Disziplinen, die im Tagesgeschäft unauffällig wirken - und in der Krise alles entscheiden. AEO-Status, CBAM und Exportkontrolle bilden das Gerüst, das Ihr Unternehmen unangreifbar macht.

    • AEO-C, AEO-S und AEO-F: Antrag und Re-Assessment
    • Bewilligungen für vereinfachte Zollanmeldungen
    • Zugelassener Ausführer und zugelassener Empfänger
    • Monitoring und Aufrechterhaltung von Bewilligungen
    • Zolllager, Aktive und Passive Veredelung
    • Widerruf und Wiederherstellung nach Beanstandungen
    • Compliance-Strukturen für AEO-Bewilligte
    • Audit-Vorbereitung und Risiko-Assessment
    • Betroffenheitsanalyse auf KN-Code-Ebene
    • CBAM-Anmelderstatus und Bewilligungsverfahren
    • Aufbau der Lieferanten-Datenerfassung
    • Quartalsberichte und Default-Werte
    • CBAM-Zertifikate ab 2026: Kauf, Rückgabe, Preisrisiko
    • Verifizierung durch akkreditierte Prüfstellen
    • Vertragsklauseln gegen Lieferanten-Datenlücken
    • Abgrenzung zu Emissionshandel und Energiesteuer
    • Dual-Use-Güter und Güterlistenprüfung
    • Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA
    • EU- und US-Sanktionsregime (Russland, Iran, Belarus)
    • Sanktionslistenabgleich und interne Compliance-Programme
    • Selbstanzeigen nach AWG bei Verstößen
    • Umgehungstatbestände und Reexport-Kontrollen
    • Prüfung von Geschäftspartnern und End-Use-Statements
    • Schulungen für Vertrieb, Versand und Geschäftsführung

    Sie sehen Ihr Thema nicht? Zollrecht hat Schnittstellen, die wir hier nicht alle abbilden. Sprechen Sie uns an - wir sagen Ihnen in 24 Stunden, ob wir das Mandat übernehmen.

    Erstgespräch sichern

    Ablauf

    Vom ersten Anruf zur klaren Verteidigungslinie.

    Keine Warteschleifen, keine unnötigen Zwischenschritte. Sie sprechen direkt mit einem Anwalt für Zollrecht.

    1

    Erstkontakt

    Telefonisch oder über das Rückrufformular. Werktags nehmen wir binnen 24 Stunden Kontakt auf - bei laufenden Fristen am selben Tag. Sie schildern Sachverhalt und Dringlichkeit.

    2

    Ersteinschätzung

    Ein erfahrener Anwalt bewertet Ihre Situation. Wir benennen Risiken, Optionen und ein realistisches Kosten-Nutzen-Verhältnis. Ohne Vorleistung, ohne Verkaufsdruck.

    3

    Mandatierung

    Bei Bedarf übernehmen wir das Mandat mit klarer Vergütungsvereinbarung. Sofortige Erstmaßnahmen, strategische Linie, Kommunikation mit der Zollverwaltung - alles aus einer Hand.

    Stimmen aus dem Mandantenkreis

    Was Mandanten über unsere Arbeit im Zollrecht sagen

    Endlich jemand, der nicht erst drei Wochen braucht, um den Zollbescheid zu verstehen - und der unsere Branche kennt.
    Leiter Zoll & TradeMaschinenbau, Norddeutschland
    Die Ersteinschätzung war ehrlich: was sich lohnt, was riskant ist, was Zeit kostet. Genau das haben wir vorher nie bekommen.
    CFOKonsumgüter-Importeur
    Vor dem Finanzgericht haben wir uns nicht allein gelassen gefühlt. Argumentation und Tempo stimmten.
    GeschäftsführungAutomotive-Zulieferer
    CBAM und Lieferanten-Nachweise - wir waren überfordert. O&W hat die Prioritäten gesetzt und die Behördenkommunikation übernommen.
    Leiter NachhaltigkeitChemieindustrie
    Bei der Zollprüfung ging es um viel Geld. Dass das Team selbst aus der Verwaltung kommt, merkt man in jeder Besprechung.
    Leiter Supply ChainElektronik-Großhandel
    Sanktionen und Embargos - hier ein Fehler und es wird teuer. Wir wollten Klarheit, keine PowerPoints. Die haben wir bekommen.
    RechtsabteilungIndustriekonzern

    Fallstudien im Zollrecht

    Aus der Praxis: Unternehmen berichten von Ausgangslage, Zielsetzung und Ergebnis - wenn Zollrecht wirtschaftlich und persönlich spürbar wird.

    „Das kann ja existenzbedrohend sein!” - Viertel Million Antidumping-Nachforderung auf den Tisch

    Kundenstimme O&W: Bachtenkirch Interbike

    Ralf Bachtenkirch - Bachtenkirch Interbike

    Geschäftsführung · www.bachtenkirch-interbike.de

    Importeur von Kinderfahrrädern

    Ausgangssituation

    Der Zollbescheid lag im Briefkasten. Antidumping-Zoll auf Container mit Kinderfahrrädern - das Kerngeschäft. In Summe rund 250.000 Euro. „Das hätte auf jeden Fall für mein Unternehmen deutliche Einschnitte bedeutet“, sagt Ralf Bachtenkirch rückblickend. Er verstand zunächst gar nicht, wo der Zoll das Problem sah. Das Hauptzollamt aber vermutete eine Umgehung von Antidumpingzöllen über Drittstaaten. Ein Vorwurf, bei dem Standardargumente nicht tragen.

    Ziel

    Die Nachforderungen abwehren, die Liquidität sichern und den laufenden Import von Kinderfahrrädern ohne operative Unterbrechung fortsetzen.

    Ergebnis

    Bescheide angefochten, Klage gegen den Zoll erfolgreich. Die Nachforderung über rund 250.000 Euro wurde vollständig zurückgenommen. Das Unternehmen importiert weiterhin ohne Einschränkungen.

    Erfolgreicher Export nach Südkorea - mit O&W als externer Zollabteilung
    Johannes Seibel, Dr. Höhls

    Johannes Seibel - Dr. Höhls

    Geschäftsführer · www.drhoehls.de

    Familienunternehmen seit 1779 im Mittelstand, internationale Kundenprojekte

    Ausgangssituation

    Johannes Seibel hatte sich selbst durch die Zollbürokratie gearbeitet. Recherchiert, mit dem Hauptzollamt telefoniert, Formulare gesichtet. Am Ende saß ihm ein Sachbearbeiter beim Zoll gegenüber, der dem Unternehmen die Fähigkeit für den geplanten Export kurzerhand absprach. Dazu die permanente Sorge, dass ein einziger Formfehler den gesamten Vorgang - und damit einen wichtigen Kunden - unwiederbringlich kippen würde. Externe Berater hatten ihn zuvor enttäuscht, also war die Skepsis gegenüber externer Hilfe hoch.

    Ziel

    Den Export nach Südkorea regelkonform aufsetzen, den Endkunden halten und das komplette Zollthema so abgeben, dass der Kopf wieder frei wird für das Kerngeschäft - ohne eine eigene Zollabteilung aufbauen zu müssen.

    Ergebnis

    Der Export lief. Der Kunde wurde gehalten. Statt monatelang gegen Behördenwände zu laufen, hatte Johannes Seibel mit O&W die „fehlende Exportabteilung“ auf Abruf - flexibel, ohne Fixkosten, ohne Reibungsverluste in der Kommunikation. Die eigentliche Belohnung war für ihn nicht der eingesparte Aufwand, sondern das Gefühl, endlich wieder auf Augenhöhe mit einer Behörde agieren zu können - und seinem eigenen Kunden den Service zu bieten, den er vorher nicht liefern konnte.

    Häufige Fragen

    Antworten vor dem ersten Gespräch.

    Was Mandanten typischerweise vorab wissen möchten - zu Kosten, Fristen, Zuständigkeit und Ablauf.

    Was kostet die Erstberatung im Zollrecht?
    Wir arbeiten überwiegend auf Stundenbasis. Im Erstgespräch klären wir Sachverhalt, Risiken und ein realistisches Budget. Bei Zollnachforderungen ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis meist deutlich positiv, weil die strittigen Beträge regelmäßig die Anwaltskosten um ein Vielfaches übersteigen.
    Wie schnell bekomme ich einen Termin mit einem Anwalt für Zollrecht?
    Werktags innerhalb von 24 Stunden. Bei laufenden Fristen - etwa Einspruch gegen einen Zollbescheid - melden wir uns am selben Tag zurück.
    Kann ein Zollbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist noch angegriffen werden?
    In engen Grenzen ja. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Rücknahme oder Widerruf nach §§ 130, 131 AO, oder ein Antrag nach § 173 AO bei neuen Tatsachen kommen in Betracht. Die Erfolgsaussichten hängen von den Details ab - entscheidend ist schnelles Handeln.
    Was ist bei einer angekündigten Zollprüfung zu tun?
    Frühzeitig prüfen lassen. Die Vorbereitung entscheidet häufig über das Ergebnis: Unterlagen sichten, Tarifierungen plausibilisieren, Präferenznachweise konsolidieren, interne Kommunikation ordnen. Eine unvorbereitete Prüfung kostet in der Regel ein Vielfaches der Beratung.
    Wer trägt die Kosten im Einspruchs- und Klageverfahren gegen den Zoll?
    Das Einspruchsverfahren ist grundsätzlich kostenfrei, eigene Anwaltskosten werden nicht erstattet. Im finanzgerichtlichen Klageverfahren gilt das Unterliegensprinzip - bei Obsiegen trägt die Staatskasse auch die Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
    Brauche ich für zollrechtliche Themen einen Fachanwalt?
    Der Titel Fachanwalt für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht setzt theoretische und praktische Zusatzqualifikation voraus und ist ein geeignetes Indiz für Spezialisierung. Entscheidend ist jedoch die tägliche Mandatspraxis - ein ausschließlich im Zollrecht tätiger Kollege ist in der Regel näher am aktuellen Verwaltungshandeln als ein Fachanwalt mit weitem Beratungsfeld.
    Sind Sie bundesweit für Unternehmen tätig?
    Ja. Wir beraten von Hamburg und München aus bundesweit und EU-weit. Vor Finanzgerichten treten wir in allen Bundesländern auf, vor dem Bundesfinanzhof und dem EuGH regelmäßig.
    Wie läuft eine CBAM-Beratung ab?
    In drei Schritten: Betroffenheitsanalyse auf Ebene der importierten Warenpositionen, Aufbau der Datenerfassung bei Lieferanten und Zollanmeldung, Umsetzung der quartalsweisen Berichtspflichten. Wir begleiten von der erstmaligen Einordnung bis zur laufenden Compliance.
    Was ist bei Antidumping- und Ausgleichszöllen zu beachten?
    Antidumpingzölle knüpfen an Warenbeschreibung, Ursprung und teils an Hersteller-TARIC-Zusatzcodes an. Schon kleine Abweichungen entscheiden über Zollsätze zwischen 0 und 80 Prozent. Wir prüfen Einreihung, Ursprung und mögliche Befreiungen, und vertreten im Erstattungs- und Einspruchsverfahren.
    Was unterscheidet O&W von einer Full-Service-Wirtschaftskanzlei?
    Fokus. Seit 1987 ausschließlich Zollrecht und Außenwirtschaft. Ehemalige Kolleginnen und Kollegen der Zollverwaltung im Team. Keine Querschnittsberatung, sondern tiefe Spezialisierung. Das Ergebnis: weniger Einarbeitungszeit, präzisere Argumentation, messbare Ergebnisse im Verfahren.

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