Hamburg · Hauptstandort
Ihr Partner im Zollrecht
O&W Rechtsanwälte sind seit 1987 ausschließlich auf Zollrecht, Zollstrafrecht und Außenwirtschaftsrecht spezialisiert - ohne Nebenschauplätze, ohne Einarbeitungskurve.
Unsere Rechtsanwälte kennen das Zollrecht aus beiden Perspektiven: Mitglieder des Teams waren zuvor am Finanzgericht Hamburg und beim Hauptzollamt tätig. Dieses Wissen über die Denk- und Arbeitsweise der Zollverwaltung wenden wir heute für Unternehmen im internationalen Warenverkehr an. Zu unseren Beratungsfeldern zählen Tarifierung und Zollwertermittlung, Warenursprung und Präferenzregelungen, Zollprüfungen und Außenwirtschaftsprüfungen, Antidumping- und Ausgleichszölle, CBAM-Compliance, Exportkontrolle sowie die Verteidigung in Zollstrafverfahren und bei Durchsuchungen. Mandanten vertreten wir vor den Hauptzollämtern, den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem EuGH. Mit 15 Spezialistinnen und Spezialisten an den Standorten Hamburg und München arbeiten wir bundesweit und EU-weit - für mittelständische Unternehmen ebenso wie für Konzerne, bei denen eine einzelne zollrechtliche Entscheidung siebenstellige Konsequenzen haben kann.