
Für Importeure: Erst Klarheit über Ihre Betroffenheit - dann ein CBAM-Prozess, der im Alltag funktioniert.
Dafür werden wir mandatiert:



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Für Importeure: Erst Klarheit über Ihre Betroffenheit - dann ein CBAM-Prozess, der im Alltag funktioniert.
Dafür werden wir mandatiert:
Nachhaltigkeitsrecht CBAM, EUDR und CSRD
Compliance-Anwälte spezialisiert auf nachhaltige Lieferketten
Strategische Beratung bei Green Deal Anforderungen
Praxisnahe Lösungen für den Mittelstand
Viele Unternehmen berichten uns von denselben Schwierigkeiten. Die folgenden Probleme hören wir in Gesprächen immer wieder:
Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern können oder wollen oft keine prüfbaren Emissionsdaten liefern. Die Verantwortung für die korrekte Meldung liegt dennoch bei Ihnen als Importeur.
Sich ändernde Regeln, unklare Definitionen und unterschiedliche Auslegungen durch Behörden führen zu Planungsunsicherheit und der Angst, kostspielige Fehler zu machen.
Die manuelle Beschaffung, Prüfung und Meldung der Daten führt zu Frustration im Team und blockiert operative Arbeit im Tagesgeschäft.
Wer glaubt, er kaufe nur DDP und sei nicht betroffen - der irrt oft. Unbekannte Verzollungen aufs eigene Unternehmen durch Spediteure und Kuriere löst CBAM aus.
Wer ist verantwortlich, wenn gemeldete Daten falsch sind? Die unklare Haftungsverteilung zwischen Importeur, Dienstleister und Lieferant schafft ein juristisches Minenfeld.
Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner, Geschäftsführender Gesellschafter der O&W Rechtsanwaltsgesellschaft

Wir übersetzen die komplexen CBAM-Anforderungen in einen klaren, umsetzbaren Fahrplan. Unser Ansatz zielt darauf ab, Strukturen zu schaffen, die auch unter Prüfungsdruck verlässlich funktionieren und Ihnen die Kontrolle zurückgeben.
Wir prüfen strukturiert, ob und wo Sie vom CBAM betroffen sind, welche Waren relevant sind und welche Daten realistisch beschafft werden können. Ergebnis ist eine klare Entscheidungsgrundlage statt Unsicherheit.
Wir entwickeln einen schlanken, praxistauglichen CBAM-Prozess mit klaren Zuständigkeiten und minimalem manuellen Aufwand. So wird die laufende Meldung beherrschbar und prüfbar.
Wir übersetzen die CBAM-Vorgaben in klare Handlungsregeln und binden sie sauber in Ihre bestehenden Systeme ein. Ziel ist, Fehlmeldungen, Nachfragen der Behörden und Sanktionen zu vermeiden.
Wir machen Ihr Team handlungssicher für CBAM – ohne Überforderung und ohne Abhängigkeit von Einzelpersonen. Das senkt Risiken und hält den Betrieb stabil.

O&W zählt zu den führenden Kanzleien für Zoll-, Transport- und Außenwirtschaftsrecht in Deutschland. Mit über 1.000 betreuten Mandanten und einem spezialisierten Team gehören wir zu den etablierten inhabergeführten Spezialkanzleien in diesem Bereich.
Unser Team besteht aus erfahrenen Fachanwälten und Spezialisten, die genau wissen, worauf es in der Praxis ankommt.
« Wir denken wie Unternehmer. Deshalb sind unsere Lösungen nicht nur juristisch korrekt, sondern funktionieren im echten Leben. »
1.000+
betreute Mandanten deutschlandweit
4,9 Sterne
auf Google von zufriedenen Mandanten
39+ Jahre
Erfahrung im Zoll- und Transportrecht
20
Mitarbeiter spezialisiert auf die Lieferkette
Was unsere Mandanten über die Zusammenarbeit sagen
„Dr. Tristan Wegner und sein Team sind ausgezeichnete Anwälte. Sie überzeugen durch ihre Professionalität und die herausragende Unterstützung, die sie bieten. Sehr empfehlenswert!"

„Beratung zu verdeckten Transportschäden: Schnelle, kompetente Beratung. Einfacher und unkomplizierter Kontakt. War sehr hilfreich."

„Als Unternehmen im Rohkaffeeimport half O&W in einer kniffligeren Angelegenheit. Klasse Betreuung von Anfang bis Ende. Transparenz, Austausch auf Augenhöhe und fachliche Kompetenz. 5 von 5 Sternen."

„O&W hat mich beim Einstieg in mein Unternehmertum hervorragend rechtlich beraten. Ich empfehle jedem, sich beraten zu lassen. Die Wahl von O&W war für mich die beste Entscheidung! Herzlichen Dank!"
„Eine umfassende Beratung sehr einfühlsam und sehr effizient. Keine falschen Versprechungen. Ich kann diese Kanzlei nur weiterempfehlen."

Praxisorientierte und juristische Unterstützung, um Ihre CBAM-Verpflichtungen rechtssicher und effizient zu erfüllen.

Analyse Ihres Warenportfolios auf CBAM-Betroffenheit
Entwicklung rechtssicherer Vertragsklauseln Vertragsklauseln für Ihre Lieferanten
Implementierung von Prüfroutinen und Validierungsprozessen
Erstellung eines verbindlichen Compliance-Fahrplans mit klaren Zuständigkeiten und Fristen
Laufendes Monitoring der Rechtsentwicklung mit proaktiven Handlungsempfehlungen für Ihr Geschäft
Schulung Ihrer Mitarbeiter
Begleitung bei behördlichen Prüfungen und Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den Behörden
Unsere erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen bei rechtlichen Herausforderungen.

Fachanwalt Transport- und Speditionsrecht, Rechtsanwalt

Rechtsanwältin

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Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns in der Regel noch am selben Werktag mit einem Terminvorschlag.

Wir analysieren Ihre Situation, benennen die rechtlichen Schwachstellen und sagen Ihnen klar, was sich sofort verbessern lässt.

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die rechtlichen Schritte - mit festem Ansprechpartner, digitaler Abwicklung und maximaler Verlässlichkeit.


So pauschal stimmt das nicht – Entwarnung ist dennoch fehl am Platz. Aktuell sieht CBAM tatsächlich Schwellenwerte vor. Derzeit gelten unter anderem Mengengrenzen von 50 Tonnen pro Jahr je Warengruppe. Unternehmen, die unterhalb dieser Schwellen bleiben, sind gegenwärtig nicht meldepflichtig.
Darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen. Diese Schwellenwerte sind politisch bewusst als Einstiegshürde gewählt worden, nicht als dauerhafte Grenze. Die CBAM-Verordnung selbst eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, sowohl die Mengenschwellen anzupassen als auch den Anwendungsbereich auszuweiten.
Was viele Unternehmen übersehen: Eine Absenkung der Schwellenwerte ist ausdrücklich vorgesehen. Ebenso kann der Warenkatalog erweitert werden, etwa um Kunststoffe, chemische Erzeugnisse oder weitere Vorprodukte. CBAM ist damit von Beginn an als dynamisches Instrument angelegt, nicht als statische Sonderregelung.
Hinzu kommt ein praktischer Effekt, der häufig unterschätzt wird. Wird eine Schwelle überschritten, greift nicht nur eine formale Meldepflicht. Können die erforderlichen Angaben nicht gemacht werden, führt das faktisch zu einem Einfuhrstopp. Ohne belastbare Emissionsdaten und saubere Prozesse ist die Ware schlicht nicht mehr verkehrsfähig.
Wer sich heute auf geltende Schwellenwerte verlässt, riskiert daher, morgen ohne Daten, ohne funktionierende Abläufe und im Zweifel ohne Ware dazustehen.
Sehr wahrscheinlich – oder in Kürze. Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft Importe bestimmter Waren in die Europäische Union, darunter insbesondere Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Maßgeblich ist dabei nicht die Branche, in der ein Unternehmen tätig ist, sondern allein die Frage, ob die eingeführte Ware unter einen CBAM-relevanten Warencode fällt und aus einem Drittland stammt.
Entscheidend ist, dass die Ware aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt wird, die zugrunde liegende Zolltarifnummer vom CBAM erfasst ist und die Ware physisch in der EU in den freien Verkehr überlassen wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, greifen die CBAM-Pflichten unabhängig davon, ob das Thema bislang im Unternehmen adressiert wurde oder nicht.
In der Praxis sind viele Unternehmen betroffen, ohne es zu wissen. Der Grund liegt darin, dass CBAM nicht im klassischen Einkauf oder in der Steuerabteilung verortet ist, sondern im Zollrecht. Wer darauf wartet, dass sich der Spediteur meldet oder das Thema „von selbst“ auftaucht, ist regelmäßig zu spät. Die Erfahrung zeigt: Sobald CBAM auffällt, bestehen die Pflichten meist bereits.
Das ist einer der gefährlichsten Irrtümer. DDP regelt ausschließlich, wer die Kosten trägt – nicht, wer rechtlich verantwortlich ist. Für CBAM ist nicht maßgeblich, wer die Rechnung bezahlt oder was vertraglich vereinbart wurde. Entscheidend ist allein, wer im zollrechtlichen Sinne als Importeur gilt.
CBAM knüpft damit nicht an Lieferbedingungen an, sondern an die Einfuhranmeldung. In der Praxis zeigt sich regelmäßig folgendes Bild: Der ausländische Lieferant verzollt die Ware „im Namen“ des EU-Unternehmens. In der Zollanmeldung erscheint das Unternehmen dann als Importeur oder zumindest als indirekt Vertretener. Damit entsteht die CBAM-Meldepflicht – unabhängig davon, ob der Lieferant die Abgaben übernimmt oder nicht.
DDP schützt daher weder vor CBAM-Pflichten noch vor Sanktionen. Wer sich hier auf Vertragsklauseln verlässt, verlagert das Risiko nicht, sondern übersieht es. Bußgelder, Nachmeldungen und behördliche Maßnahmen treffen nicht den Lieferanten, sondern das Unternehmen, das zollrechtlich als Importeur geführt wird.
Was kostet es Sie, nicht gut beraten zu sein? Das Erstgespräch ist für Sie zu 100% kostenlos und unverbindlich. Darin schätzen wir Ihren konkreten Bedarf ein und zeigen Ihnen Lösungswege auf. Danach erhalten Sie ein transparentes, faires Angebot. Entweder nach Aufwand oder als Projektpreis.
Ja. Halten Sie vorhandene Frachtpapiere und Korrespondenz vor; was wir darüber hinaus brauchen, lassen wir Sie im Erstgespräch wissen.
Ihr Zeitaufwand ist minimal. Nach dem kostenlosen Erstgespräch arbeiten wir weitestgehend eigenständig im Hintergrund. Wir nehmen Ihnen die juristische Arbeit komplett ab und kommen nur mit klaren Empfehlungen und Entscheidungsoptionen auf Sie zu, damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Ja. Wir betreuen Mandanten aus den verschiedensten Branchen, von Maschinenbau über Automotive bis zur Lebensmittelindustrie. Wir vertreten Frachtführer, Verlader und Versicherungen. Unsere Anwälte kennen sich mit den Besonderheiten des Transports unterschiedlichster Güter aus und entwickeln individuelle, pragmatische Lösungen.
Ja – und sie sind erstaunlich bodenständig. In der Praxis haben sich vor allem einfache, früh ansetzende Maßnahmen bewährt. Dazu gehört zunächst eine systematische Prüfung der Warennummern sämtlicher Importartikel. Nur so lässt sich verlässlich feststellen, ob und in welchem Umfang CBAM überhaupt greift.
Ebenso entscheidend sind klare und verbindliche Datenanforderungen an die Lieferanten. Emissionswerte und Produktionsdaten müssen frühzeitig eingefordert werden, statt erst dann, wenn Fristen ablaufen. Parallel dazu braucht es eine eindeutige Zuständigkeit im Unternehmen: CBAM ist kein Thema, das der Einkauf „nebenbei“ mit erledigt, sondern gehört in die Verantwortung einer zentralen Stelle mit Durchgriff.
Unverzichtbar ist außerdem eine saubere Dokumentation von Beginn der Übergangsphase an. Nachträgliche Rekonstruktionen sind fehleranfällig und werden von den Behörden erfahrungsgemäß nicht wohlwollend behandelt. Wo Lieferanten die erforderlichen Informationen nicht liefern, braucht es schließlich eine klare Eskalation – fachlich, organisatorisch und gegebenenfalls vertraglich.
Unternehmen, die CBAM lediglich mitlaufen lassen oder auf später verschieben, geraten regelmäßig ins Hintertreffen. Die Erfahrung zeigt: Wer früh strukturiert vorgeht, vermeidet unnötige Risiken und behält die Kontrolle.
Erfahrungsgemäß ist das die teuerste Variante. CBAM wird nicht entschärft, sondern schrittweise verschärft. Die Anforderungen nehmen zu, nicht ab. Wer heute nicht strukturiert anfängt, muss später unter Zeitdruck nachsteuern.
In der Praxis führt das zu Fehlern, unvollständigen Meldungen und vermeidbaren Nachzahlungen. Hinzu kommt Reibung mit den Behörden, weil Daten fehlen, Prozesse nicht belastbar sind und Entscheidungen ad hoc getroffen werden müssen. Was sich heute aufschieben lässt, lässt sich später nur noch teuer korrigieren.

In einem unverbindlichen Gespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und skizzieren Ihnen konkrete, nächste Schritte. So gewinnen Sie eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidungen und minimieren das Risiko von kostspieligen Fehlern.
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Ein Fachanwalt aus unserem Team schaut sich Ihre Situation an, prüft Ihre aktuellen Herausforderungen und zeigt Ihnen, was Sie tun können.

Der CO2-Grenzausgleich ist mehr als eine neue Abgabe. Er greift tief in Prozesse, Lieferketten und die Kalkulation von Unternehmen ein. Wer die strategischen Auswirkungen ignoriert, riskiert nicht nur Strafen, sondern die langfristige Wettbewerbsfähigkeit.